Qualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer

Seit 10. September 2008 haben Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr mit Omnibussen einen Fahrer-Qualifizierungsnachweis mitzuführen. Dies gilt für jene, die ihre Lenkerberechtigung für die Klasse D nach dem 9. September 2008 erstmals erworben haben und beruflich nutzen. Für LKW-Lenker gelten die Regelungen ab nächstem Jahr.

Achtung: Die Verlängerung des Führerscheins gilt nicht als Neuerwerb.

Auch (neue) Lehrlinge benötigen diese Grundqualifizierung – jedoch müssen sie nur eine 45-min. praktische Fahrprüfung machen.

Um einen solchen Nachweis zu erhalten, muss eine kommissionelle Prüfung bei der Landesregierung abgelegt werden.

Prüfungstermine, Formulare, Fragenkatalog und Praxisbeispiel zum Download

Die Prüfung

1. Der theoretische Teil
  • Multiple-Choice-Test: Dieser schriftliche Test umfasst 80 Fragen aus einem Gesamtkatalog von insgesamt 212 Fragen. Um diese Prüfung positiv zu bestehen, müssen mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Die Absolventen haben für diesen Test vier Stunden Zeit
  • Der mündliche Prüfungsteil dauert mindestens 30 Minuten. Hier sind auch praktische Beispiele aus dem Berufsleben der Kraftfahrer zu lösen.

    Fragenkatalog und Praxisbeispiele zum Download
2. Der praktische Teil:
  • Die praktische Fahrprüfung dauert 90 Minuten. Das für die Prüfung erforderliche Fahrzeug ist vom Prüfungswerber, also vom Kraftfahrer bereitzustellen. Bei Fahrzeugen, die nicht dem Prüfling selbst gehören, ist eine schriftliche Erklärung des Zulassungsbesitzers vorzulegen, in der die Zustimmung für die Verwendung des Fahrzeuges hervorgeht.

    Achtung: Das Bundesland, in dem die Prüfung abgelegt wird, kann frei gewählt werden.

    Zusätzlich werden Vorbereitungskurse angeboten, die jedoch nicht verpflichtend, sondern freiwillig besucht werden können.

Tipp

Wenn der Führerschein gerade bei einer Fahrschule gemacht wird, ist es ratsam, den praktischen Teil zur Erlangung des Fahrer-Qualifizierungsnachweises gleich anzuhängen.

Kosten

Für die Prüfung sind 260 Euro zu bezahlen. Dieser Preis versteht sich exklusive Fahrzeugkosten und Vorbereitungskurs. Die 260 Euro müssen spätestens vor dem Prüfungsantritt an das Land überwiesen werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Landesregierung erfolgen.
Der Landeshauptmann gibt daraufhin schriftlich spätestens drei Wochen vor der Prüfung folgende Punkte bekannt:
• Zeit und Ort der Prüfung
• Sachgebiete, die angerechnet werden
• Unterlagen und Hilfsmittel, die für die Prüfung mitzubringen sind
• Die Höhe der Gebühr bzw. die genauen Kosten

Eintragung in den Führerschein

Nach bestandener Prüfung wird von der Landesregierung eine Bescheinigung ausgestellt. Die Führerscheinstelle trägt nach Vorlage dieser Bestätigung den Code 95 in den Führerschein ein. Bei Lenkerberechtigungen aus nicht EU-Ländern, muss die Bescheinigung ständig mitgeführt werden.

Weiterbildung

Alle Kraftfahrer, die vor dem 9. September 2008 ihre Lenkerberechtigung erworben haben und beruflich nutzen, sind in Zukunft verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung zu absolvieren. Diese umfasst 35 Stunden, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden können. Das heißt konkret, dass beispielsweise alle, die ihre Lenkerberechtigung vor dem 10. September 2008 absolviert haben, bis spätestens 9. September 2013 die Weiterbildung in vollem Umfang besucht haben müssen.

Generell gilt: Alle, die ein Kraftfahrzeug (Bus) für den gewerblichen Betrieb lenken, müssen ab 2013 die Eintragung des Code 95 im Führerschein haben. Wer gegen diese Anordnung verstößt, begeht somit eine Verwaltungsübertretung. Bei Fehlen auch nur eines Moduls, darf nicht mehr beruflich gefahren werden.

LKW Berufskraftfahrer

Für LKW-Fahrer werden dieselben Regelungen im nächsten Jahr in Kraft treten. Sie haben also noch ein Jahr Schonfrist. Genauere Informationen dazu folgen.

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