Reklamieren über die Grenzen
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Schönes Wetter, angenehme Stimmung, Sommerfeeling – da sitzt bei manchem Urlauber die Geldbörse schon mal locker. Doch falls die Einkaufslust zum Einkaufsfrust gerät, finden Sie bei der Europäischen Verbraucherberatung Ansprechpartner.
Der freie Warenverkehr innerhalb der EU und der Euro machen die Schnäppchenjagd besonders interessant. Allerdings weiß jeder, dass selbst schöne und teure Dinge manchmal nur kurze Zeit Freude bereiten, z. B. Armbanduhren, die doch nicht so wasserdicht sind wie versprochen, Pullover, die beim ersten Waschen ihre Form aufgeben oder Videokameras, die nur noch flimmernde Querstreifen wiedergeben.
Hindernis Entfernung
Lästig, aber kein wirkliches Problem, wenn Sie das gute Stück im Inland gekauft haben und der Händler gut erreichbar ist. Laut Gewährleistungsrecht ist er die erste Anlaufstelle für Reklamationen und muss mangelhafte Produkte innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen.
Dies gilt – wenn auch mit Abweichungen im Detail – für den gesamten EU-Raum. Allerdings wirkt die mitunter große Entfernung doch als Hindernis. Und es kommt mitunter vor, dass sich der Händler aufgrund der Distanz sicher fühlt und das Begehren des Kunden einfach ignoriert. Zwar ist es in manchen Fällen möglich, ein ausländisches Unternehmen aus dem EU-Raum vor ein österreichisches Gericht zu zitieren, trotzdem bleibt ein Gerichtsverfahren meist riskant.
Bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung können Sie auf die Unterstützung der Europäischen Verbraucherberatung zurückgreifen. Diese ist in das Europäische Netz für außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-Netz) eingebunden und wird dann aktiv, wenn Ihre eigenen Bemühungen fruchtlos geblieben sind.
Hotline
Die Europäische Verbraucherberatung erreichen Sie telefonisch unter der Hotline 0810/810225 (werktags von 9 bis 15 Uhr) oder im Internet unter www.europakonsument.at.
Auslandseinkauf – Tipps und Warnungen
+ Beachten Sie immer, ob Sie in einem EU-Land kaufen. Auf dem Binnenmarkt verbindliche Konsumentenschutzrichtlinien gelten anderswo, auch in beliebten Urlaubsdestinationen wie Zypern oder der Türkei, möglicherweise nicht.
+ Technische Standards – ist das Gerät in Österreich überhaupt funktionsfähig?
+ Genaue Prüfung der Ware bei Hochpreisprodukten (Schmuck, Teppiche) hinsichtlich Qualität und Verarbeitung. Oft ist die angepriesene Qualität nicht oder nur teilweise vorhanden.
+ Besondere Vorsicht bei Straßenverkäufen und Verkaufsveranstaltungen: Mit den tollsten Überredungskünsten und fast unglaublichen Zusagen hinsichtlich der Beschaffenheit der Waren werden Touristen nicht selten Produkte minderer Qualität zu hohen Preisen verkauft.
+ Unterscheiden Sie, ob der Verkäufer ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Die hohen Schutzvorschriften gelten meist nur gegenüber Unternehmen.
+ Verlangen Sie immer eine Rechnung und heben Sie diese gut auf. Ohne Rechnung sind die Chancen einer Reklamation von vorneherein erheblich reduziert.
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