Aufgaben und Pflichten
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Die Arbeiterkammer vertritt auf gesetzlicher Grundlage die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/innen in Vorarlberg. Sie ist eine unabhängige, demokratische Institution, deren Funktionäre von den Mitgliedern alle fünf Jahre gewählt werden.
Mitglieder der AK
Mitglieder sind alle Arbeitnehmer/innen, Lehrlinge, Karenzurlauber und Arbeitslose, ausgenommen leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktionen und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter. Die grundsätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die Zugehörigkeit und die Finanzierung sowie Organisation der AK sind im Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeitkerkammergesetz – AKG) geregelt. Die Zahl der AK-Mitglieder beläuft sich heute auf fast 135.000 Personen.
Tätigkeitsbereiche
Gesetzesentwürfe werden von den Rechtsexperten der AK geprüft und etwaige Nachteile für Arbeitnehmer/innen herausgefiltert, hinterfragt und bei Bedarf angefochten. In Angelegenheiten des Arbeitsrechts, der Bildung, der Kultur, des Umweltschutzes, des Konsumentenschutzes, der Gesundheitsförderung, der Wohnsituation und der Vollbeschäftigung werden von der AK Maßnahmen getroffen, um die Arbeitnehmer/innen in diesen Bereichen zu unterstützen. Ebenso wirkt die AK an der Wirtschaftsverwaltung, Preisfestsetzung für Erzeugnisse und Dienstleistungen jeder Art sowie Wettbewerbsregelungen mit.
Die AK ist weiters dazu berufen, die Einhaltung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen. Darin inkludiert sind die Zusammenarbeit mit Arbeitsinspektoraten und sonstigen zuständigen Behörden sowie die gezielte Förderung von Lehrlingen. Auch der Rechtsschutz bildet ein weiteres Aufgabenfeld der AK: kammerzugehörige Arbeitnehmer/innen werden in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten von der AK beraten. Bei gegebenem Anlass wird ihnen Rechtsschutz durch gerichtliche Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten gewährt.
Kammerumlage
Um diese Fülle an Leistungen erbringen zu können, wird von jedem/r kammerzugehörigen Arbeitnehmer/in eine Arbeiterkammerumlage eingehoben. Die Höhe der Umlage beträgt 0,5 Prozent der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage und wird bei jeder Lohn- und Gehaltszahlung eingehoben. Durchschnittlich bezahlen Vorarlbergs Arbeitnehmer/innen pro Monat rund 8,25 Euro (netto) für ihre AK.
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