Arbeitszeit für Jugendliche
Die Arbeitszeit für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf grundsätzlich 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Es kann vereinbart werden, dass die tägliche Arbeitszeit im Zusammenhang mit einer verlängerten Wochenfreizeit neun Stunden, für Lehrlinge über 16 Jahren inklusive Vor- und Abschlussarbeiten neuneinhalb Stunden dauert.
Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit kann zum Beispiel durch Kollektivvertrag erlaubt werden; in diesem Fall darf die tägliche Arbeitszeit neun und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten und muss innerhalb eines mehrwöchigen Zeitraumes so verteilt werden, dass sie im wöchentlichen Durchrechnungszeitraum 40 Stunden nicht übersteigt.
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