Alle müssen sparen - besonders zu spüren bekommen das Arbeitnehmer
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Die Budgetkonsolidierung wurde mit Ende des letzten Jahres beschlossen. Das wäre vom Tisch – zumindest für die Regierung. Für die Arbeitnehmer und Konsumenten im Land geht es jetzt erst richtig los. Die wesentlichsten Änderungen sind auf dieser Doppelseite zusammengefasst.
Es ist vor allem das Pensionspaket, das eine Reihe an Änderungen mit sich bringt. „Insgesamt sind 22 Punkte von sozialpolitischer Relevanz. Neben Änderungen im Bereich Rehabilitations- und Kuraufenthalten sind die Aliquotierungsregelung sowie die Pensionsanpassung im ersten Jahr besonders schmerzhaft für Pensionisten“, so Dr. Michael Simma, Bereichsleiter AK-Sozialpolitik.
Änderungen Pensionspaket
- Seit 1. Jänner 2011 gilt eine für Kur- und Rehabmaßnahmen einheitliche Staffelung des Kostenbeitrages. Für Einkommen bis zum Ausgleichszulagen-Richtsatz (AZ-Richtsatz) ist kein Beitrag zu leisten, bis zu 1374,78 Euro sind sieben Euro, bis 1956,17 Euro zwölf Euro und ab diesem Einkommen 17 Euro zu leisten. Diese Beträge werden durch die Valorisierung jährlich erhöht. Die Pensionsversicherungsanstalt rechnet durch diese Maßnahme mit Mehrerträgen von 1,8 Millionen Euro jährlich.
- Besonders drastisch sind die Erhöhungen beim Nachkauf von Schul- und Studienzeiten. Diese betragen nun einheitlich 22,8 Prozent der 30-fachen täglichen Höchstbeitragsgrundlage – das sind 957,60 Euro pro nachgekauftem Beitragsmonat. Im Vergleich zum Vorjahr steigert sich der Kostenaufwand für zukünftige Pensionisten um das Dreifache für Schul- und das 1,5-fache für Studienzeiten.
- Trist sieht es auch bei den Pensionssonderzahlungen aus. Personen, die im November eines Jahres in Pension gehen, erhalten im April und Oktober des Folgejahres die vollen Sonderzahlungen. Neuzugänge vom Dezember jedoch im April nur 5/6 und im Oktober schließlich die volle Sonderzahlung. Wer im Jänner in Pension geht, erhält schließlich nur 4/6 der April-Sonderzahlung und im Oktober schließlich wieder die Gesamtsumme usw. Die Aliquotierung gilt nur für die erste Sonderzahlung und bringt dem Staat 57,8 Millionen Euro pro Jahr.
- Für alle Pensionen fällt die Anpassung (aufgrund der Inflation) im ersten Jahr nach dem Stichtag weg – ausgenommen einiger Hinterbliebenenpensionen. Durch diese Maßnahme entfallen die Kosten für die Anpassung bei den Neuzugangspensionen. Die Einsparungen steigen jährlich im Ausmaß der Inflationsrate an. Das bedeutet in Zahlen, dass 2011 ca. 20 Millionen Euro und 2014 ca. 120 Millionen Euro ins Staatsbudget fließen.
- Auch bei der Pensionsanpassung kommt es zu Abstufungen. Lediglich Pensionen die nicht höher als 2000 Euro sind, werden um den jeweiligen Anpassungsfaktor erhöht.
Arbeitslosenversicherungs-Paket
Im Bereich der Arbeitslosenversicherung gibt es zwei wesentliche Punkte, die sich mit der Budgetkonsolidierung geändert haben:
- Der höchstmögliche Bezug des Arbeitslosengeldes wurde auf 78 Wochen erhöht. Voraussetzung hierzu ist die Absolvierung einer beruflichen Maßnahme der Rehabilitation.
- Altersteilzeitgeld gebührt nun Personen, die nach spätestens sieben Jahren das Regelpensionsalter vollenden. Das heißt, für Männer ab dem 58. Lebensjahr und für Frauen ab dem 53. Lebensjahr. Bei der Blockvariante wird das Altersteilzeitgeld von derzeit 55 Prozent auf 50 Prozent (Ersatz der Mehraufwendungen für Dienstgeber) gesenkt. Die Freizeitphase bei der Blockvereinbarung darf wie bisher maximal 2,5 Jahre dauern.
Pflegepaket wird verschärft
Im Pflegebereich gibt es speziell für Neuanträge neue Richtlinien. Ab 1. Jänner 2011 sind für die Stufe Eins künftig mehr als 60 Stunden Pflegebedarf statt bisher 50 Stunden sowie für Stufe Zwei mehr als 85 Stunden statt bisher 75 Stunden erforderlich. Das Pflegegeld für die Stufe Sechs wurde um 18 Euro auf 1260 Euro erhöht.
Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag
Auf Familien kommen einige Kürzungen zu. Für jedes Kind zwischen sechs und 15 Jahre erhöht sich die Familienbeihilfe für September um 100 Euro. Zudem darf ab 2011 ein Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird nach dem 18. Geburtstag im Kalenderjahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 10.000 Euro beziehen. Grundsätzlich wird nun die Familienbeihilfe ab 1. Juli 2011 bis auf wenige Ausnahmen maximal bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gewährt – bisher stand die Beihilfe bis zum 26. Lebensalter zu. Auch der Mehrkindzuschlag wurde gekürzt. Statt 36,40 Euro beträgt dieser nunmehr 20 Euro für jedes dritte und weitere in Österreich lebende Kind. Voraussetzung: das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 55.000 Euro nicht überschreiten.
Betriebsrat und Kündigungen
Im Arbeitsverfassungsgesetz wurden mit 1. Jänner 2011 ebenfalls Änderungen vorgenommen. Sie haben Einfluss auf die Arbeit des Betriebsrates. Der Arbeitgeber hat vor jeder Kündigung den Betriebsrat zu verständigen. Dieser hatte bisher fünf Arbeitstage Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Diese Frist wurde nun auf eine Kalenderwoche verlängert. Auf Verlangen des gekündigten Arbeitnehmers hat der Betriebsrat das Recht, binnen einer Woche nach Verstädigung über die Kündigung diese beim Gericht anzufechten. Voraussetzung: Er muss dieser Kündigung ausdrücklich widersprochen haben. Kommt der Betriebsrat dem Verlangen des Arbeitnehmers nicht nach bzw. ist trotz den notwendigen Voraussetzung kein Betriebsrat installiert worden, kann der Arbeitnehmer nunmehr innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der für den Betriebsrat geltenden Frist bzw. nach der zugestellten Kündigung diese selbst vor Gericht anfechten. Die neuen Regelungen gelten für Kündigungen, die dem Arbeitnehmer seit dem 1. Jänner 2011 zugegangen sind.
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