AK-Modell für mehr Gerechtigkeit

Wenig Versicherungsjahre für die Beiträge geleistet werden und ein früher Pensionsantritt verlagern die Last der Pensionsfinanzierung zum Staat und somit zu den Arbeitnehmern, die bereits 80 Prozent der Steuerlast tragen müssen. Deshalb ist es sinnvoll und gerecht, angesichts sinkender Geburtenraten und Finanzierungsproblemen des Staates auch im Pensionssystem darauf zu reagieren. Grundsätzlich bieten sich mehrere Möglichkeiten an.

Erhöhung des Pensionsantrittsalters: Die öffentliche Hand und die Wirtschaft tun nichts, um älteren Arbeitnehmern den längeren Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen.
Senkung des Pensionsniveaus: Die durchschnittlichen Pensionshöhen sind schon derart niedrig, dass eine weitere Senkung eine massive Armutsgefährdung zur Folge hätte.
Beitragssatz erhöhen: Schon derzeit sind Österreichs Arbeitnehmer mit überdurchschnittlich hohen Beiträgen zur Sozialversicherung und Steuern belastet.

Aus diesen Gründen ist nicht verständlich, wieso ein früher Pensionsantritt auf Kosten der Allgemeinheit möglich ist. Abhilfe schaffen können Abschläge, die sicherstellen, dass der Pensionsantritt für den Steuerzahler in finanzieller Hinsicht neutral ausfällt. Das aber würde laut Berechnungen von Univ.-Prof. Brunner von der Universität Linz zu folgenden Abschlägen für einen Angestellten führen, der
mit 60 in die Pension geht: 5,6 % (x 5 = 28 %)
mit 61 in die Pension geht: 5,6 % (x 4 = 22,4 %)
mit 62 in die Pension geht: 6,4 % (x 3 = 19,2 %)
mit 63 in die Pension geht: 5,9 % (x 2 = 11,8 %)
mit 64 in die Pension geht: 6,7 % (x 1 = 6,7 %)

Was auf den ersten Blick erschreckend hoch aussieht, relativiert sich bei näherer Betrachtung. Wer laut AK-Modell mit 60 schon 45 Jahre gearbeitet hat, erreicht 96,2 Prozent der Bemessungsgrundlage. Geht diese Person erst mit 62 in Pension, so würde der Abschlag von 19,2 Prozent bereits von Bemessungsgrundlage von 106,2 Prozent berechnet und ergäbe eine deutlich höhere Pension als er heute erreichen könnte.

Beispiele

Altes Recht für Langzeitversicherte (Hacklerregelung)

Annnahme Angestellter, Bemessungsgrundlage € 2.500,-,
45 Beitragsjahre, maximaler Steigerungsbetrag 80 Prozent (mehr Beitragsjahre bewirken keine Steigerung der Pension)
Pensionsantritt mit 60 = Bruttopension € 2.000,-

Neues, ab 2014 geltendes Recht, maximaler Steigerungsbetrag 74 Prozent

Pensionsantritt nur noch mit 62 möglich = Bruttopension € 1.850,-

Vorschlag AK Vorarlberg, Steigerungsbetrag nach oben offen

Annahme Angestellter, Bemessungsgrundlage € 2.500,-,
Pensionsantritt mit 45 Beitragsjahren mit 60 = Bruttopension € 1.732,- (69,3 %)
Pensionsantritt mit 45 Beitragsjahren mit 62 = Bruttopension € 1.943,- (77,7 %)
Pensionsantritt mit 45 Beitragsjahren mit 63 = Bruttopension € 2.120,- (84,8 %)
Pensionsantritt mit 46 Beitragsjahren mit 62 = Bruttopension € 2.045,- (81,8 %)
Pensionsantritt mit 47 Beitragsjahren mit 62 = Bruttopension € 2.145,- (85,8 %)
Pensionsantritt mit 46 Beitragsjahren mit 63 = Bruttopension € 2.233,- (89,3 %)
Pensionsantritt mit 47 Beitragsjahren mit 63 = Bruttopension € 2.343,- (93,7 %)

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