Welche Änderungen treffen speziell die Konsumenten im Land?
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Nicht alle Änderungen, die das Budgetbegleitgesetz mit sich bringt, sind negativ. Wobei unterm Strich trotzdem weniger in der Geldbörse bleibt als im Vorjahr. Ein Grund ist die Erhöhung der Mineralölsteuer, die den größten Teil der Bevölkerung trifft.
Ein wesentlicher Änderungspunkt ist, dass Tankstellen nur noch einmal täglich, nämlich um zwölf Uhr mittags, ihre Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich. Das ändert jedoch nichts daran, dass Tanken teurer wurde: Konkret müssen Konsumenten pro Liter Benzin 4,8 Cent und pro Liter Diesel 6 Cent mehr berappen. Nicht betroffen von der Steuererhöhung ist das Heizöl. Die Kreditvertragsgebühr, die bisher 0,8 Prozent der Kreditsumme betrug, wurde ersatzlos gestrichen. Dies betrifft Kreditverträge, die ab 1. Jänner 2011 abgeschlossen wurden.
Handykosten und Flugtickets
„Erfreulich im Bereich Handygespräche ist, dass Anrufe zu einer 05er-Nummer ab 1. März 2011 maximal 40 Cent pro Minute kosten dürfen. Sollte ein Anruf zu einer solchen Nummer teurer sein als zu anderen Festnetznummern, muss ein Hinweis über eine Tarifansage erfolgen“, erklärt Dr. Hinteregger. Auch der bereits 2007 eingeführte Eurotarif für Handy-Gespräche wird ab Juli 2011 nochmals gesenkt. Aktive Telefonate dürfen dann maximal 42 Cent, passive maximal 13,2 Cent kosten.
Weniger erfreulich ist die Neuregelung beim Kauf von Flugtickets. Für Flüge, die ab dem 1. Jänner 2011 gebucht und frühestens ab 1. April 2011 angetreten werden, wird eine Flugticketabgabe eingehoben. Diese Abgabe wird pro Ticket bei Abflug in Österreich fällig und gilt für alle Fluglinien. Für die Kurzstrecke werden acht Euro, für die Mittelstrecke 20 Euro und für die Langstrecke 35 Euro eingehoben.
Versicherungen und Wertpapiere
Die staatlichen Prämien reduzieren sich bei der geförderten Zukunftsvorsorge von neun auf 8,5 Prozent, beim Bausparen von 3,5 auf drei Prozent.Auch die Gebühren für Grundbucheintragungen sind seit 1. Jänner 2011 um 10 Prozent erhöht worden.
Komplizierte Einschnitte gibt es im Bereich der Wertpapiere. Ab 1. Oktober 2011 wird für Kursgewinne von Kapitalvermögen (z. B. Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten (z. B. Zertifikate) die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 Prozent abgezogen. Bisher mussten realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren von Privatanlegern nur dann versteuert werden, wenn diese kürzer als ein Jahr gehalten wurden.
Bei Aktien und Fondsanteilen an inländischen Fonds gilt die neue Steuer für alle Käufe, die ab dem 1. Jänner 2011 getätigt werden, sofern sie nach dem 30. September 2011 mit Gewinn veräußert werden. Sonstige Wertpapiere wie Anleihen, Zertifikate und Derivate werden erst ab einer Anschaffung ab dem 1. Oktober 2011 im neuen Steuersystem erfasst. Für Käufe bis 30. September 2011 können somit weiterhin Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei realisiert werden.
Eine wichtige Ausnahme von der KESt-Besteuerung bilden die realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen und Derivaten, das bzw. die im Rahmen eines vor dem 1. November 2010 abgeschlossenen Tilgungsplanes erworben wurden. Allerdings muss der Tilgungsplan nachweislich im Zusammenhang mit einem Darlehen stehen, das dem Erwerb eines Eigenheimes, der Wohnraumschaffung oder -sanierung dient und welches 200.000 Euro nicht übersteigt.
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