Abzocke beginnt mit einem Glücksspiel

Viele Konsumenten staunen nicht schlecht, wenn plötzlich ein Paket mit Unterwäsche für sie abgeliefert wird. Sie haben die Produkte jedoch weder bestellt noch passen die Größen. Grund für solche Belästigungen sind meist Gewinnspiele, bei denen persönliche Daten bekannt gegeben werden.

Unbekannte Unternehmen melden sich plötzlich telefonisch oder mittels Werbezusendungen bei den Konsumenten. Kern dieses Übels sind nicht selten die unzähligen kostenlos angebotenen Gewinnspiele. Daten werden oft auf diese Weise gesammelt und entgegen den bestehenden Datenschutzbestimmungen weiterverkauft.

Weitergabe persönlicher Daten

Die Gewinnkarten enthalten meist Fragen zu persönlichen Daten wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Im Kleingedruckten findet sich schließlich der Hinweis, dass sich der Teilnehmer durch das Ausfüllen der Karte damit einverstanden erklärt, dass seine Daten an Vertriebspartner weitergegeben werden dürfen. Um welchen Vertriebspartner es sich dabei genau handelt, wird an dieser Stelle jedoch nicht verraten. „Dieser unbestimmte Hinweis auf der Gewinnkarte stellt einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar“, bestätigt auch Mag. Sandra Wolf von der AK-Konsumentenberatung.

Gutes Nervenkostüm ist notwendig

Sind die Daten erst einmal in den falschen Händen, brauchen die Konsumenten gute Nerven. Das Spektrum der Belästigungen umfasst neben Telefonanrufen diverser Lottogemeinschaften auch Werbefaxe, Einladungen zu Werbeveranstaltungen, Zusendungen von Potenz steigernden Mitteln oder Unterwäsche und angeblich gewonnene Gratisreisen.

So gehen unseriöse Unternehmen vor

Werden Konsumenten von Telefonanrufen belästigt, haben es sich die Anrufer meist zum Ziel gemacht, einen kostenpflichtigen Vertrag zum Abschluss zu bringen. Sie versuchen, mündlich zu den Kontodaten der Konsumenten zu gelangen. Gelingt dies, wird sofort mit den Abbuchungen begonnen.

Ein weiterer Trick unseriöser Unternehmen ist das Versenden von Gewinnzusagen, die bei einer Werbefahrt ins benachbarte Ausland angeblich abgeholt werden können. „Die Auszahlung erfolgte auf den bisherigen Fahrten nie. Meistens wird versucht, minderwertige Produkte zu überteuerten Preisen zu verkaufen“, weiß Mag. Sandra Wolf. Auch mit unerwünschten Produktzusendungen ist die AK-Konsumentenschutzabteilung häufig konfrontiert. Zahlreiche Konsumenten bezahlen die Waren aus Angst vor weiteren Kosten.

Keiner hat etwas zu verschenken

Sollte eine Gratisreise als Dankeschön für die jahrelange Treue zu einem Unternehmen oder als Preis eines Ausschreibens zur Tür hereinflattern, gilt es, dieses Angebot genau unter die Lupe zu nehmen. Das Gratisangebot ist meistens mit versteckten Kosten verbunden. Oft könnte die Gratisreise zum selben Preis bei einem Vorarlberger Reisebüro gebucht werden.
Als Grundsatz gilt: „Niemand hat etwas zu verschenken!“ Gewinnzusagen und Gratisangebote müssen deshalb immer hinterfragt werden.

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