Abfertigung neu: Beitragssatz erhöhen!
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Im Jahr 2002 wurde das neue betriebliche Mitarbeiter- und Vorsorgegesetz beschlossen, kurz die Abfertigung neu. Der Gesetzgeber ging bei der Festsetzung des sehr niedrig gehaltenen Dienstgeberbeitrages von 1,53 Prozent von einer jährlichen Kapitalverzinsung von sechs Prozent aus – und irrte damit gewaltig.
„Die Schätzung einer durchschnittlichen Verzinsung von sechs Prozent war von Anfang an unrealistisch. Die Vorsorgekassen haben von 2003 bis 2008 im Schnitt lediglich zwischen 2,12 und 3,71 Prozent gutschreiben können, sind also vom vorgegebenen Ziel weit entfernt. Lediglich die VBV Pensionskasse AG konnte in den Jahren 2004 und 2005 mit 5,98 und 5,75 Prozent in die Nähe der vermessenen Vorstellungen des Gesetzgebers gelangen“, ärgert sich AK-Präsident Hubert Hämmerle. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Die Annahme, dass nach rund 33 Jahren das Ausmaß der Afertigung jenem der alten Regelung, sprich 12 Monatsentgelte, entspricht, war kurz und einfach komplett falsch.
Beitragssatz erhöhen
„Aus diesem Grund fordere ich, dass der Dienstgeberbeitragssatz deutlich erhöht wird. Es ist davon auszugehen, dass erst mit einem Beitragssatz von 2,5 Prozent annähernd ein Niveau wie vom Gesetzgeber seiner Zeit beabsichtigt erreicht werden kann“, stellt AK-Präsident Hubert Hämmerle klar. Eine Novellierung dieses Gesetzes hält er deshalb für unumgänglich.
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