Das leistet die AK-Vollversammlung
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Wahrscheinlich stellen sich einige Arbeitnehmer/innen im Land die Frage, wie sich eine AK-Vollversammlung zusammensetzt und was sie alles beinhaltet. Nachdem die AK-Wahlen im Frühjahr durchgeführt wurden, haben sich die Karten bei den insgesamt 70 Kammerrätinnen und Kammerräten, die an der Vollversammlung teilnehmen, zum Teil neu gemischt.
Bei der AK-Vollversammlung werden die Positionen der Arbeiterkammer zu aktuellen interessenspolitischen Entwicklungen, wie dieses Mal beispielsweise zur Lehrlingspolitik oder der „Abfertigung neu“ in Anträgen formuliert bzw. beschlossen. Jede Fraktion (siehe Infobox unten) bringt dabei ihre eigenen wichtigen Punkte ein, worüber das Gremium schließlich abstimmt.
Wird ein Antrag einstimmig oder mehrheitlich von den 70 Kammerrätinnen und Kammerräten angenommen, wird er direkt an die zuständige Behörde bzw. Institution, sprich die Bundes- oder Landesregierung, die Gebietskrankenkasse usw. weitergeleitet. Abgelehnte Anträge werden nicht mehr weiter behandelt. Schlussendlich gibt es noch Anträge, die an die Ausschüsse der AK zur Weiterbehandlung zugewiesen werden.
In den insgesamt neun Ausschüssen (siehe Infobox unten) sind Kammerrätinnen und Kammerräte aus den einzelnen Fraktionen sowie Experten des Kammerbüros vertreten, die die Arbeit des Vorstandes unterstützen. Sie erstellen unter anderem Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungen, wobei der Kontrollausschuss darauf achtet, dass die AK die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.
Ablauf einer Vollversammlung
Nach der Eröffnung und Begrüßung durch den AK-Präsidenten, werden bei der Vollversammlung die neuen Kammerräte angelobt.
Anschließend folgt ein Referat eines Experten zu einem aktuellen Thema. Schließlich berichtet der Präsident über die derzeitige Arbeitsmarktlage und soziale sowie arbeitsrechtliche Misslagen im Land. Der AK-Direktor ist anschließend am Wort und präsentiert den Geschäftsbericht sowie den Voranschlag für das kommende Jahr. Im Frühjahr wird hingegen das Budget für das folgende Geschäftsjahr vorgestellt und im Plenum darüber abgestimmt.
Abschließend wird, wie bereits ausführlich erklärt, über die eingebrachten Anträge der einzelnen Fraktionen abgestimmt.
Vertretene Fraktionen in der AK-Vollversammlung:
- Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
- Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG)
- Neue Bewegung für die Zukunft, Gelecek icin yeni hareket, novi pokret za buducnost (NBZ)
- Freiheitliche und Parteifreie Arbeitnehmer (FA)
- Gemeinsam, Grüne und Unabhängige (Gemeinsam)
Ausschüsse in der AK Vorarlberg:
- Ausschuss für Sozialpolitik, Gesundheit und Pflege
- Ausschuss für Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik
- Ausschuss für Konsumentenangelegenheiten
- Ausschuss für Bildung
- Ausschuss für interkulturelle Angelegenheiten
- Ausschuss Frauen
- Ausschuss für internationale Angelegenheiten
- Fachausschuss für Gesundheits- und Pflegeberufe
- Kontrollausschuss
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